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BAD HERSFELD (past-hef) - Langholz-Lkw mit unverantwortlicher Überladung aus dem Verkehr gezogen +++Fotos+++

Posted by Jürgen (jbäuml) on Apr 21 2011 at 11:03
Regional-Hessen-NEU >>

BAD HERSFELD (past-hef) - Langholz-Lkw mit unverantwortlicher Überladung aus dem Verkehr gezogen +++Fotos+++

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62 Prozent überladen und 23 Meter lang


Zum wiederholten Male innerhalb von nur 12 Tagen ist einer Streife der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld auf der BAB 5 ein Langholztransporter eines Unternehmens aus Hirschberg (Saale-Orla-Kreis, TH) aufgefallen, der aufgrund der Anzahl der geladenen Stämme, deren Länge und der nach außen geneigten vorderen Rungen deutliche Zeichen von Überladung aufwies.

Das aus einem Zugfahrzeug und einem Nachläufer bestehende Langholztransportfahr-zeug brachte es bei einer Länge von 23 Metern auf ein tatsächliches Gewicht von an-nähernd 65 Tonnen, was gegenüber dem zulässigen Gesamtgewicht von 40 Tonnen einer Überladung von ca. 62% entspricht!

Gesichert war die aus Buchenstammholz bestehende Ladung zunächst lediglich mittels eines einzigen Spanngurts, mit dem die Stämme als Ladeeinheit umschlungen waren. Aufgrund des Beladungszustandes, der die Rungen zum Teil überragte, hätten bereits geringfügige verkehrsübliche Fahrzuständen (Bremsen/Ausweichen) dazu führen können, dass Teile der Ladung mit einem Gewicht von jeweils mehreren Tonnen herabfallen und andere Verkehrsteilnehmer massiv hätten gefährden können. Auf diesen Um-stand angesprochen äußerte der männliche Fahrzeuginsasse lediglich, dass die anderen Verkehrsteilnehmer entsprechend vorausschauend fahren müssten. Glücklicherweise konnte das Gespann noch rechtzeitig vor Eintritt eines schädigenden Ereignisses aus dem Verkehr gezogen werden.

Geführt wurde das mit einem Mann und einer Frau besetzte Fahrzeug zum Zeitpunkt der Kontrolle von der weiblichen Fahrzeuginsassin. Da das Fahrzeug nach Signalisierung der polizeilichen Anhaltesignale kurzzeitig durch eine extrem unsichere Fahrweise auffiel und beinahe von der Fahrbahn abgekommen wäre, gingen die Beamten diesem Umstand nach. Dabei kam heraus, dass die Fahrzeuginsassen noch vor dem Anhalten einen Fahrerwechsel durchgeführt hatten, so dass die spätere Fahrzeugführerin das Steuer während der Fahrt übernommen hatte. Wie sich später herausstellte, war der Grund für diesen fliegenden Fahrerwechsel, dass der vorherige Fahrzeuglenker nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.

Doch das sollte noch nicht alles gewesen sein: In dem für den vorgeschriebenen Fahrtaufschrieb installierten digitalen Kontrollgerät war nicht die Fahrerkarte eines der Fahrzeuginsassen sondern die der Fahrzeughalte-rin eingelegt, so dass sich beide Fahrzeugführer neben anderen Verstößen auch we-gen der Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar gemacht haben. Neben dem Tatbestand der Überladung wurde gegen den Fahrzeugführer ein straf-rechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Fälschung beweiserheblicher Daten eingeleitet. Da auch die weibliche Lenkerin das Fahrzeug vor der Kontrolle auf die Fahrerkarte der Fahrzeughalterin geführt hat, muss sich diese ebenso wegen Fälschung beweiserheb-licher Daten verantworten. Zudem wird die Fahrzeughalterin und Ehefrau des Fahrzeuglenkers wegen Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Beihilfe zur Fälschung beweiserheblicher Daten zur Verantwortung gezogen werden.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen forderten die Ordnungshüter die Fahr-zeuginsassen auf, die Ladung durch Abladen eines Teils der Holzstämme zu regulieren und ordnungsgemäß zu sichern, damit der Fahrzeugführerin die Weiterfahrtgestattet werden konnte. Erstaunlich ist, dass das gleiche Fahrzeug mit derselben Besatzung bereits 12 Tage zuvor von einer Streife der Autobahnpolizei mit einem Gesamtgewicht von 54 Tonnen (entspricht einer Überladung von 35%) angetroffen worden war.

Überprüfungen des digitalen Kontrollgerätes ergaben allerdings damals, dass das betreffende Fahrzeug im Verlauf der Vorwoche zum Teil mehrstündig ohne Fahrerkarte bewegt worden war, so dass bereits anlässlich dieser Kontrolle entsprechende Straf- /Ordnungswidrigkeitsanzeigen eingeleitet worden waren.

Wenige Tage nach der zweite Kontrollen viel der Lkw erneut auf und wurde mit einer Überladung von 51 % (60,5 Tonnen Gesamtgewicht) wieder angehalten. Da die Fahr-zeuglenker aus diesen  drei Geschehnissen dem Anschein nach keinerlei Lehren ge-zogen haben, wird, sich nun erneut die Justiz damit beschäftigen müssen.

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