Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Deutschland |
| Posted by Jürgen (jbäuml) on Nov 15 2008 at 01:20 |
Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in Deutschland
Stellung in der öffentlichen Verwaltung:
Unabhängig, keinen fachlichen Weisungen von Vorgesetzten unterworfen, seit 1876, der Einführung der zivilrechtlichen Standesämter im gesamten damaligen Deutschen Reich.
Auch der Leiter eines Standesamtes oder die Aufsichtsbehörde können die Standesbeamten nicht in einem konkreten Einzelfall anweisen; dies kann nur der Personenstandsrichter am Amtsgericht bzw. die weiteren Gerichtsinstanzen: Landgericht, Oberste Landesgerichte, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht.
Die Standesbeamten sind somit fachlich unabhängig.
Die Eigenverantwortlichkeit der Standesbeamten ist dadurch von Gesetzes wegen gestärkt.
Die Eigenständigkeit der Standesbeamten wäre ein Vorbild für die sogenannte „schlanke Verwaltung“ bzw. den Abbau von Verwaltungsebenen und die Verlagerung von Entscheidungen nach unten.
Der Status der Standesbeamten könnte Vorbild sein für den Umbau der Verwaltung.
Bedeutung für Gesellschaft und Volkswirtschaft:
Die Arbeit der Standesbeamten ist ein wesentlicher Beitrag für das Funktionieren der Gesellschaft, der Volkswirtschaft bzw. von Verwaltung und Wirtschaft.
Immer stärkere Verzahnung mit dem Ausland, besonders innerhalb der Europäischen Union, aber auch mit dem sonstigen Europa und letztlich mit allen Staaten der Welt.
Die Gründe: wirtschaftliche Verflechtungen, politische und wirtschaftliche Notlagen (Bürgerkriegsflüchtlinge, Asylbewerber, Aussiedler)
In vielen Großstädten sind beim Standesamt jährlich bis zu 100 und mehr Nationen zu verzeichnen, deren Angehörige dort heiraten oder Kinder bekommen.
Technisch auf neuestem Stand:
Durchweg ist in den deutschen Standesämtern neueste EDV-Technik im Einsatz, mit maßgeschneidertem Programm zur Verarbeitung der Personenstandsfälle.
Urkundenbestellungen werden heute nicht nur persönlich, per Telefon oder Post, sondern auch per Telefax, Internet oder E-Mail angeboten.
Ab dem Jahre 2009 sollen die gedruckten Personenstandsbücher durch elektronische Personenstandsregister ersetzt werden. Ziel: Diese Reform erleichtert den Verkehr mit dem Bürger und eröffnet für den Datenaustausch zwischen den Behörden ganz neue und einfachere Möglichkeiten.
Standesbeamte erfüllen umfassende Aufgaben:
Klassische Aufgaben der Standesbeamten sind
die Beurkundung von Geburten,
die Prüfung der Ehevoraussetzungen,
die Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen, die Beurkundung von Lebenspartnerschaften (in der Mehrheit der Bundesländer).
die Beurkundung von Sterbefällen und
die Beurkundung von Familienbüchern für Deutsche bzw. gleichgestellte Personen nach Eheschließung im In- und Ausland (ab 2009 erfolgt bei Auslandsheiraten eine Beurkundung im deutschen Eheregister – bei Eheschließungen in Deutschland entfällt das bis dahin zusätzlich beurkundete Familienbuch).
Daneben gibt es zur Fortführung der Personenstandsbücher nach Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft nd Tod eine Fülle weiterer Tätigkeiten, so
die Beurkundung von Vaterschaftsanerkenntnissen und Mutterschaftsanerkenntnissen bzw. von gerichtlichen Feststellungen der Vaterschaft,
die Beurkundung von gerichtlichen Feststellungen zum Personenstand von Kindern,
die Beurkundung von Namenserteilungen,
die Beurkundung von inländischen und ausländischen Adoptionen,
die Beurkundung von persönlichen Namenserklärungen während bestehender Ehe oder nach Auflösung einer Ehe,
die Beurkundung von behördlichen Namensänderungen,
die Beurkundung von Namenserklärungen von Aussiedlern und weiteren anspruchsberechtigten Personen,
die Beurkundung von Kriegssterbefällen,
die Beurkundung der Scheidung oder Aufhebung einer Ehe,
und schließlich eine ganze Fülle von Folgebeurkundungen und –eintragungen in den Personenstandsbüchern.
Weitere Tätigkeiten sind
die Prüfung der Namensführung nach Eheschließung oder Scheidung im Ausland mit eventueller Auswirkung auf den Familiennamen von Kindern und eventuell nötige Folgebeurkundungen,
die Beurkundung von eidesstattlichen Versicherungen,
die Bearbeitung von Anträgen auf nachträgliche Beurkundung der Geburten, Eheschließungen oder Sterbefälle von Deutschen oder gleichgestellten Personen im Ausland und Weiterleitung an das zuständige Standesamt I in Berlin (zur dortigen Geburts- und Sterbebeurkundung oder zur Anlegung eines Familienbuches) – ab 2009 erfolgt die Beurkundung in den Personenstandsregistern direkt durch das Wohnsitzstandesamt,
die Bearbeitung von Anträgen zur Prüfung bzw. Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (Scheidung oder Aufhebung der Ehe) und Weiterleitung an die zuständige Verwaltungsbehörde oder an das Oberlandesgericht,
die Bearbeitung von Anträgen für ausländische Staatsangehörige auf Befreiung von der Vorlage des Ehefähigkeitszeugnisses für Eheschließungen in Deutschland und Weiterleitung an das Oberlandesgericht,
die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Deutsche oder gleichgestellte Personen zu einer Eheschließung im Ausland,
die Eintragung von Todeserklärungen,
die Einholung von Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter zu Vaterschafts- oder Mutterschaftsanerkennungen.
Daneben erledigen die Standesbeamtinnen und Standesbeamten zusammen mit den weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Standesamt noch eine Fülle wichtiger Tätigkeiten wie
die Beurkundung von Kirchenaustritten (nicht in allen Bundesländern),
die Führung der Testamentskartei,
die Ausstellung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen aller Art aus den Personenstandsbüchern und -registern (ab 2009 Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden, Sterbeurkunden, beglaubigte Ausdrucke aus den Personenstandsregistern und beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern, internationale Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden),
Auskünfte aus den Personenstandsbüchern (z. B. zur Geburtszeit oder zur Ahnenforschung),
Beglaubigungen in Personenstandssachen,
die Vornahme von Nottrauungen bei lebensbedrohlicher Erkrankung.
Aktuelle Probleme:
Ständige Neuregelungen, Anpassungen, Änderungen.
Korrektur früherer Entscheidungen, Beschlüsse und Gesetze. Keine Kontinuität, u.a. Zeichen des Wandels in unserer Gesellschaft, der gesellschaftlichen Anschauungen und der zunehmenden internationalen Verflechtung.
Die Standesbeamten müssen deshalb das frühere und heutige formelle und materielle deutsche Ehe-, Familien- und Namensrecht kennen, ferner das Lebenspartnerschaftsrecht, das Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht, das Beurkundungs- und Beglaubigungsrecht oder die Kirchenaustrittsvorschriften; schließlich die Meinung der wichtigsten Kommentatoren und die Beschlüsse der obersten Gerichte - nicht zuletzt die früheren und heutigen formellen und materiellen Heimatrechte aller Staaten, deren Angehörige die Dienste der Standesbeamten benötigen.
Elektronische Registerführung mit Dauerspeicherung der Personenstandseinträge ab 1. Januar 2009
-Intensiv müssen sich die Standesbeamtinnen und Standesbeamten auf die umfassende Reform des Personenstandsrechts vorbereiten. Zum 1. Januar 2009 werden hier Vorschriften abgelöst, die zum Teil bis auf das Jahr 1876 zurück gehen. Wichtigste Neuerung ist die Einführung elektronischer Register. Diese ersetzen bis spätestens 31. Dezember 2013 die bisherigen, auf Papier gedruckten und in Bücher gebundenen Personenstandseinträge.
-Die Bundesländer erhalten zusätzliche Regelungsmöglichkeiten. Sie können eigene Organisationsformen für die Beurkundung der Personenstandsfälle einführen, z. B. zentrale Landesregister schaffen.
Entscheidend für Image der Verwaltung:
Die Standesbeamten leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zum positiven Erscheinungsbild der Verwaltung und ihrer jeweiligen Gemeinde oder Stadt.
Umfassende Aus- und Fortbildung der Standesbeamten:
Für die Standesbeamten in Deutschland gibt es regelmäßig intensive Aus- und Fortbildungsangebote bzw. gesetzliche Verpflichtungen, diese zu besuchen.
Abgehalten werden beispielsweise regelmäßige Frühjahrs- und Herbstschulungen, bei denen die aktuellen Themen besprochen werden.
Die Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf, Hessen, bietet ein umfassendes Angebot für die Aus- und Fortbildung der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten und der weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Standesämtern und Aufsichtsbehörden.
Auf Landesebene gibt es weitere Fortbildungsveranstaltungen, z. B. weithin beachtete Fachtagungen der Landesverbände der Standesbeamtinnen und Standesbeamten.
Zur Standesbeamtin bzw. zum Standesbeamten soll in der Regel erst ernannt werden, wer einen zweiwöchigen Ausbildungslehrgang besucht hat, mindestens 3 Monate im Standesamt gearbeitet hat und in kreisfreien Städten grundsätzlich dem gehobenen Verwaltungsdienst angehört.
Die Aus- und Fortbildung wird dabei nicht von oben, sprich von den Ministerien vorgegeben, sondern von den Landesverbänden bzw. dem Bundesverband der Standesbeamtinnen und Standesbeamten selbst organisiert und durchgeführt.
Dies dürfte wohl einmalig in der öffentlichen Verwaltung im Bundesgebiet sein.

