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KASSEL (ots) - Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität

Posted by Jürgen (jbäuml) on Mar 24 2011 at 19:14
Regional-Hessen-NEU >>

KASSEL (ots) - Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität

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Erst Drogenkäufer festgenommen, - dann Kokain und knapp 20.000 Euro in Dealer-Wohnung sichergestellt

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Den Beamten des Kommissariats K 34 der Kasseler Kripo gelang am vergangenen Montag ein weiterer Schlag gegen die Rauschgiftkriminalität. Nachdem ein 36 Jahre alter Drogenkonsument die Wohnung eines 40-Jährigen in der Mombachstraße mit über 15 Gramm Kokain verlassen hatte und festgenommen wurde, konnten bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung weitere 20 Gramm Kokain und knapp 20.000 Euro Bargeld sichergestellt werden. Um die unmittelbaren Anschlussermittlungen nicht zu gefährden, gaben die Fahnder ihren Erfolg erst heute bekannt.

Umfangreiche und langwierige Ermittlungen

Die Ermittler des K 34, zuständig für Ermittlungsverfahren im Rauschgiftmilieu, kamen nach umfangreichen und langwierigen Ermittlungen dem 40-Jährigen auf die Spur. Am vergangenen Montag schnappten die Zivilfahnder dann einen 36-Jährigen aus Kassel, der die mutmaßliche Dealer-Wohnung verließ. Er hatte offenbar kurz zuvor gut 15 g Kokain erworben, das die Beamten bei der Festnahme sicherstellten. Mit richterlichem Beschluss durchsuchten die Ermittler daraufhin die Wohnung des 40-Jährigen und stellten weitere 20 g Kokain und knapp 20.000 Euro, das vermutlich aus Drogengeschäften stammt, sicher. Gegen den Wohnungsinhaber, der bei der Durchsuchung seiner Bleibe nicht zugegen war, wird bereits in mehreren Fällen wegen illegalem Handel mit Betäubungsmittel ermittelt. Nun muss sich dieser in einem weiteren Fall verantworten. Der 40-Jährige erschien am heutigen Donnerstag auf Vorladung der Ermittler beim Rauschgiftkommissariat der Kasseler Kripo und wurde nach Abschluss weiterer polizeilicher Maßnahmen auf freiem Fuß belassen.

Auch gegen den 36-jährigen Käufer des Kokains, der ebenfalls bereits in der Vergangenheit wegen Drogendelikten polizeilich in Erscheinung getreten war, wurde ein Verfahren wegen Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln eingeleitet.

 

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