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LEUN WETZLAR / LDK (ots) - Urkundenfälscher und Schwarzfahrer erwischt

Posted by Jürgen (jbäuml) on Jul 28 2011 at 16:57
Regional-Hessen-NEU >>

LEUN WETZLAR / LDK (ots) - Urkundenfälscher und Schwarzfahrer erwischt

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Mitarbeitern des Regionalen Verkehrsdienstes Lahn-Dill gingen gestern (26.07.2011) zwei Straftäter ins Netz. Während einer Kontrolle auf dem Parkplatz der B 49 bei Leun winkten die Beamten einen kleinen Autotransporter mit polnischer Zulassung heraus. Der 20-jährige Fahrer erklärte, mit den zwei von ihm privat gekauften Pkw auf dem Weg in die Heimat zu sein. Als Eigentumsnachweis legte er die Originalkaufverträge vor. Die Spezialisten des Verkehrsdienstes wissen: Handelt es sich um eine reine Privatfahrt, unterliegt der Fahrer des Gespanns nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr (u.a. Lenk- und Ruhezeiten sowie Pflicht zur Verwendung eines Fahrtenschreibers). Oft versuchen die Fahrer die Vorschriften zu umgehen, indem sie ihre gewerblichen Touren als Privatfahrten deklarieren. Um dies zu überprüfen, riefen die Polizisten einen der in den Verträgen aufgeführten Verkäufer an und deckten so eine ganz andere Straftat auf: Der vorherige Besitzer eines der Fahrzeuge schilderte, dass er seinen Wagen nach einem Unfall nicht an den Polen, sondern an einen deutschen Schrotthändler verkauft hatte. Dies gab der Pole anschließend zu und räumte ein, die beiden Verträge selbst aufgesetzt und die Unterschriften gefälscht zu haben, um die Fahrzeuge problemlos in Polen einführen zu können. Die Staatsanwaltschaft in Wetzlar setzte eine Sicherheitsleistung wegen Urkundenfälschung fest, die er vor Ort bei den Ordnungshütern hinterlegen musste. Ob es sich bei der Fahrt letztlich um eine gewerbliche oder prvate Tour handelte, werden die weiteren Ermittlungen ergeben.

 

Auf der Hermannsteiner Straße in Wetzlar erregte ein schwarzer Fiat Uno die Aufmerksamkeit der Polizisten. Bei der Kontrolle des Fahrers mussten sie feststellen, dass der 51-Jährige keinen Führerschein besitzt. In der Vergangenheit hatte er bereits fünfmal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Richter gestanden. Nach dem jetzigen Verstoß muss der Wetzlarer damit rechnen, dass die zuletzt ausgesprochene Bewährungsstrafe nun von einem Richter in eine Gefängnisstrafe umgewandelt wird. Zudem war der auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h gedrosselte Wagen nicht ordnungsgemäß zugelassen. Der Schwarzfahrer wird sich zusätzlich wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.

 

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