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WIESBADEN (bdst) – Mit der Familie Steuern sparen

Posted by Jürgen (jbäuml) on Jul 22 2011 at 18:39
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WIESBADEN (bdst) – Mit der Familie Steuern sparen

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Steuertipp vom Bund der Steuerzahler Hessen: Verträge mit nahen Angehörigen müssen „wasserdicht“ sein

 

Auch Familienmitglieder können untereinander bestimmte Verhältnisse rechtlich verbindlich regeln, um auf diese Weise die Steuerlast zu mindern. So können z.B. durch die Begründung von Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten oder die Übertragung von Vermögen von den Eltern auf ihre Kinder Steuern gespart werden. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Hessen kennt aber eine Vielzahl von Fällen, in denen Steuerzahler dabei böse Überraschungen erleben. So etwa dann, wenn das Finanzamt anlässlich einer Außenprüfung solche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen „unter die Lupe nimmt“ und feststellt, dass die Verträge nicht den Anforderungen für die steuerrechtliche Anerkennung entsprechen. Die Nichtberücksichtigung derartiger vertraglicher Abreden kann dann zu erheblichen Steuernachforderungen führen.

Der BdSt Hessen weist darauf hin, dass Verträge zwischen nahen Angehörigen, z.B. zwischen Ehegatten oder Eltern und ihren Kindern, grundsätzlich nur dann der Besteuerung zugrunde gelegt werden, wenn sie ernsthaft gemeint, eindeutig und bürgerlich-rechtlich wirksam sind, wie vereinbart durchgeführt werden und dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Sämtliche genannten Voraussetzungen müssen im Regelfall vorliegen und sollten daher bei Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung unbedingt beachtet werden. Zu bedenken ist auch, dass rückwirkend abgeschlossene Verträge nicht anerkannt werden. Sollten also Arbeits-, Darlehens- oder Pachtverträge oder andere vertragliche Abreden mit nahen Angehörigen mit Wirkung ab 01.01.2012 abgeschlossen oder geändert werden, dann sind rechtzeitig die erforderlichen Vereinbarungen zu treffen.

Wichtige Informationen zu Arbeitsverträgen zwischen Ehepartnern bietet der Ratgeber „Die steuerliche Anerkennung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen“, den Sie kostenlos unter www.steuerzahler-hessen.de herunterladen können.

 

 

 

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